Seit Inkrafttreten der Dateschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 ist der Umgang mit personenbezogenen Daten in aller Munde.


Insbesondere durch die angekündigten hohen Strafen im Fall von Verstößen gegen diese Verordnung wurde man recht schnell hellhörig und fing an, den eigenen Umgang mit Kunden-, Patienten- und Mitarbeiterdaten zu hinterfragen. - Obwohl es im alten Bundesdatenschutzgesetz eigentlich schon ähnliche Regelungen gab.  

Mir ging es hierbei nicht anders.

 

Und da ich von meinen Kunden immer wieder auf die DSGVO angesprochen wurde, insbesondere was die korrekte Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) im EDV und IT Bereich betrifft, entschied ich mich für eine Fortbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten, um dieser Aufgabe gerecht zu werden.

 

 
Ich kann Ihnen somit nun die Dienstleistung als extern bestellter Datenschutzbeauftragter anbieten.
Sie benötigen hierfür kein Abo und keine regelmäßigen Zahlungen.

 

Im Rahmen der Größe Ihrer Betriebsstätte:

  • erläutere ich mit Ihnen die angemessen notwendigen technischen und orgnisatorischen Maßnahmen und dokumentiere diese
  • hinterfrage mittels Checklisten die Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen an Ihre Mitarbeiter
  • erstelle, falls es sich um eine Arztpraxis handelt, für Sie ein Informationsblatt für Patientinnen und Patienten
  • erarbeite die Verträge über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
  • überprüfe Ihren Internetauftritt und erstelle auf Wunsch dafür das Impressum und die Datenschutzhinweise
  • erstelle ich zusammenfassend einen DSGVO Ordner
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Stephan Bialke
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